Zuckerrohrsaft ist frisch gewonnener, zuckerreicher Pflanzensaft und einer der rechtlich zulässigen Rumrohstoffe. Vor der Gärung wird er betriebsspezifisch aufbereitet; seine biologische Aktivität verlangt kontrollierte Hygiene und zügige Verarbeitung. Rum aus Saft kann andere Aromavorstufen besitzen als Melasse-Rum, doch Hefen, begleitende Mikroorganismen, Gärführung und Destillation bleiben entscheidend. Historische Quellen nennen Saft und Bestandteile des Zuckerrohrs, liefern aber keine heute übertragbaren Prozessparameter. Der Ausdruck „agricole“ ist in der EU kein freies Synonym für jeden Saft-Rum. Er ist bei Rum an bestimmte geografische Angaben und zusätzliche rechtliche Kriterien gebunden. Rohstoff und geschützte Bezeichnung müssen deshalb getrennt erklärt werden.
Für die redaktionelle Einordnung sind technische Bedeutung, historische Reichweite und heutiger Rechtsstatus getrennt zu prüfen; einzelne Produktangaben können von dieser allgemeinen Definition abweichen.