Bierlexikon

Lichtexposition im Ausschank

Im Ausschank kann lichtgeschütztes Fass- oder Dosenbier nach dem Öffnen erneut exponiert werden. Relevante Stellen sind transparente Kühler, beleuchtete Präsentationsflächen, Außenbereiche und das gefüllte Glas. Ob innerhalb der Servicezeit eine wahrnehmbare Änderung entsteht, muss für Produkt und B...

Im Ausschank kann lichtgeschütztes Fass- oder Dosenbier nach dem Öffnen erneut exponiert werden. Relevante Stellen sind transparente Kühler, beleuchtete Präsentationsflächen, Außenbereiche und das gefüllte Glas. Ob innerhalb der Servicezeit eine wahrnehmbare Änderung entsteht, muss für Produkt und Beleuchtung geprüft werden. Zugleich gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen an saubere Gläser, Leitungen und Arbeitsabläufe; Lichtdiagnose ersetzt keine Hygienekontrolle. Für Beschwerden ist ein Vergleich zwischen Fassprobe, frisch gezapfter Probe und länger stehender Glasprobe hilfreich. Dabei sind Glasreinheit, Zapftemperatur, Schaum und Standzeit gleich zu halten. Sonst werden Licht- und Ausschankfehler miteinander verwechselt.

Für eine belastbare Qualitätsbewertung bleiben eine chargengleiche Kontrollprobe, vollständig dokumentierte Expositionsbedingungen, mindestens eine Wiederholung und ein nachvollziehbares sensorisches Prüfergebnis mit verantwortlicher Bewertung erforderlich.

Prüfhinweis: Keine allgemeine maximale Standzeit im Glas veröffentlichen.

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