Ungereifter Rum ist Rum, der keine prägende Fassreifung durchlaufen hat. Die allgemeine EU-Kategorie schreibt keine Mindestlagerung in Holz vor; geografische Angaben können eigene Anforderungen enthalten. Ungereift bedeutet nicht automatisch farblos, einfach oder minderwertig. Rohstoff, Gärung und Destillation können ein komplexes Profil erzeugen, das ohne Holz besonders deutlich hervortritt. Umgekehrt ist weißer Rum nicht zwingend ungereift, weil ein gereiftes Produkt durch Filtration aufgehellt werden kann. Historische Quellen erwähnen den ausgeprägten Charakter jungen Rums und Veränderungen durch Alterung, doch solche Beobachtungen sind keine moderne Qualitätsnorm. Für Kennzeichnung und mögliche Altersangaben sind geltende Vorschriften und gegebenenfalls eine Herkunftsspezifikation maßgeblich.
Für die redaktionelle Einordnung sind technische Bedeutung, historische Reichweite und heutiger Rechtsstatus getrennt zu prüfen; einzelne Produktangaben können von dieser allgemeinen Definition abweichen.